Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von einweg-kamera.de. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Stand: 10. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vorrang
- (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Anfragen, Angebote, Verträge und Lieferungen zwischen Globalum LLC (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
- (2)Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande. Der Kunde sichert mit der Anfrage zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- (3)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefert.
- (4)Es gilt die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung dieser Bedingungen.
§ 2 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
- (1)Die Darstellung der Produkte, Staffelpreise und Konfigurationen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
- (2)Das Absenden einer Anfrage über den Konfigurator oder das Anfrageformular ist kostenlos, unverbindlich und ausdrücklich keine Bestellung. Es entsteht daraus keine Zahlungs- oder Abnahmeverpflichtung.
- (3)Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter dem Kunden ein individuelles Angebot in Textform unterbreitet und der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt. Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrages ist ausschließlich dieses individuelle Angebot; Angaben auf der Website treten dahinter zurück.
- (4)Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders vermerkt, 14 Tage ab Zugang gültig.
§ 3 Preise und Zahlung
- (1)Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackung, Versand, Zöllen und etwaiger Einfuhrabgaben.
- (2)Die auf der Website ausgewiesenen Staffelpreise sind Orientierungswerte auf Basis der jeweils genannten Stückzahl. Verbindlich ist allein der im individuellen Angebot genannte Preis.
- (3)Sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Zahlung in zwei Raten: 60 % des Auftragswerts als Vorauszahlung vor Produktionsbeginn und 40 % bei Versandbereitschaft. Die Produktion beginnt erst nach Eingang der Vorauszahlung.
- (4)Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vorbehaltlose Eingang auf dem Geschäftskonto des Anbieters.
- (5)Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
- (6)Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Druckdaten, Gestaltung und Freigabe
- (1)Der Kunde liefert die Druckdaten in der vom Anbieter genannten Form an, insbesondere im Format PDF/X-4 oder als Vektordatei mit 3 mm Beschnitt. Für die inhaltliche und gestalterische Richtigkeit der gelieferten Daten ist allein der Kunde verantwortlich. Eine Prüfpflicht des Anbieters auf Rechtschreibung, Vollständigkeit oder inhaltliche Richtigkeit besteht nicht.
- (2)Übernimmt der Anbieter auf Wunsch die Gestaltung des Wraps, wird hierfür eine gesonderte, im Angebot ausgewiesene Vergütung berechnet. Die Nutzungsrechte an einer solchen Gestaltung gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
- (3)Vor dem Seriendruck erhält der Kunde einen Digitalproof in Form von Abbildungen und einer Videoaufnahme eines Musters mit dem vorgesehenen Druck. Die Produktion beginnt erst nach ausdrücklicher Freigabe des Kunden in Textform.
- (4)Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die freigegebene Ausführung. Nach erteilter Freigabe erkennbare Mängel der Vorlage begründen keine Gewährleistungsansprüche. Änderungen nach Freigabe sind nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten möglich.
- (5)Technisch bedingte, handelsübliche Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Digitalproof und gedrucktem Erzeugnis stellen keinen Mangel dar. Verbindliche Farbtreue kann nur bei ausdrücklich vereinbarten Sonderfarben nach HKS oder Pantone zugesagt werden.
- (6)Eine dem Angebot beigefügte KI-gestützte Grobvorschau dient ausschließlich der ersten Orientierung. Sie ist keine Farbverbindlichkeit und ersetzt den Digitalproof nach Absatz 3 nicht.
§ 5 Rechte Dritter und Freistellung
- (1)Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm übermittelten Inhalten – insbesondere Logos, Marken, Schriftzügen, Abbildungen und Texten – über sämtliche für die Vervielfältigung und Verbreitung erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
- (2)Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten aufgrund der vom Kunden gelieferten Inhalte gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
- (3)Der Anbieter ist berechtigt, die Ausführung eines Auftrags abzulehnen oder abzubrechen, wenn die übermittelten Inhalte gegen geltendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen. Bereits angefallene Kosten sind in diesem Fall zu erstatten.
§ 6 Lieferzeit, Versand und Gefahrübergang
- (1)Angegebene Liefer- und Produktionszeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin in Textform vereinbart wurde. Sie beginnen frühestens mit der Freigabe des Digitalproofs und dem Eingang der Vorauszahlung.
- (2)Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
- (3)Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers.
- (4)Bei individuell gefertigten Produkten sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge produktionsbedingt zulässig. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
- (5)Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Störungen in der Lieferkette –, verlängern die Lieferzeit angemessen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung
- (1)Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung, versteckte Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB). Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
- (2)Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen und dokumentieren zu lassen.
- (3)Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Anbieter zunächst Nacherfüllung. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung steht dem Anbieter zu.
- (4)Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder – sofern die Ware objektiv unbrauchbar ist – vom Vertrag zurücktreten.
- (5)Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- (6)Analoge Einwegkameras sind Verbrauchsprodukte. Die Belichtung von Filmmaterial hängt von den Aufnahmebedingungen ab; das Bildergebnis einzelner Aufnahmen ist kein Gegenstand der Gewährleistung.
§ 8 Haftung
- (1)Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- (2)Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Wert des betroffenen Auftrags.
- (3)Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden aus der Nichteinhaltung eines Veranstaltungstermins, ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
- (4)Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- (1)Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
- (2)Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Anbieter bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen.
- (3)Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu unterrichten.
§ 10 Stornierung und Änderungen
- (1)Individuell bedruckte Kameras sind Sonderanfertigungen. Nach Freigabe des Digitalproofs ist eine Stornierung ausgeschlossen.
- (2)Vor Freigabe des Digitalproofs kann der Kunde gegen Erstattung der bereits angefallenen Kosten – insbesondere für Gestaltung, Musterherstellung und Materialbeschaffung – stornieren.
- (3)Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird.
§ 11 Referenznennung und Geheimhaltung
- (1)Der Anbieter darf den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen oder Abbildungen der gefertigten Produkte veröffentlichen.
- (2)Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrages.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- (1)Es gilt das Recht des Staates Wyoming, USA.
- (2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Sheridan, Wyoming, USA. Der Anbieter ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- (3)Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- (1)Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
- (2)Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- (3)Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
Hinweis
Dieser Text ist ein sorgfältig erstellter Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung. Gerade AGB gegenüber Geschäftskunden unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB – einzelne Klauseln können unwirksam sein. Vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen.
Die Rechtswahl in § 12 entspricht der bestehenden Regelung von Werbegeschenk.eu. Ob Wyoming-Recht für ein an den deutschsprachigen Markt gerichtetes Angebot die praktischste Wahl ist, gehört mit auf die Prüfliste.
